Führerschein umtauschen: Diese Fristen sollten Autofahrer kennen
Viele Autofahrer besitzen noch einen alten Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei kann es sich um den bekannten grauen Papierführerschein, den rosa Führerschein oder ältere Kartenführerscheine handeln. Diese Dokumente müssen bis spätestens 2033 schrittweise in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Der nächste wichtige Stichtag ist der 19. Januar 2027. Bis dahin müssen Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig um einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kümmern. Denn kurz vor Ablauf der Frist kann es schnell zu längeren Wartezeiten kommen.
Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?
Der Führerscheinumtausch geht auf eine EU-weite Regelung zurück. Ziel ist es, Führerscheine innerhalb der Europäischen Union einheitlicher und fälschungssicherer zu machen. Alte Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine unterscheiden sich optisch stark voneinander und enthalten häufig veraltete Fotos oder ältere Personendaten.
Mit dem neuen EU-Führerschein sollen Dokumente moderner, übersichtlicher und sicherer werden. Deshalb müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 umgetauscht werden.
Wichtig ist: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Es geht nur um das Führerscheindokument. Wer seinen alten Führerschein umtauscht, muss also keine neue Fahrprüfung machen.
Welche Führerscheine sind betroffen?
Betroffen sind Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu gehören vor allem:
- graue Papierführerscheine
- rosa Papierführerscheine
- ältere Kartenführerscheine
- Pkw-Führerscheine
- Motorradführerscheine
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits befristet. Sie sind grundsätzlich 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.
Der Umtausch betrifft also nicht nur sehr alte Papierdokumente, sondern auch viele Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurden.
Nächster Stichtag: 19. Januar 2027
Der nächste wichtige Termin ist der 19. Januar 2027. Bis zu diesem Datum müssen Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Das Ausstellungsdatum finden Autofahrer bei Kartenführerscheinen auf der Vorderseite im Feld 4a. Dort steht, wann das Dokument ausgestellt wurde. Dieses Datum ist entscheidend für die Frist, wenn der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.
Wer also einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 2002, 2003 oder 2004 besitzt, sollte den Umtausch rechtzeitig beantragen.
Diese Umtauschfristen gelten für Kartenführerscheine
Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gelten gestaffelte Fristen nach Ausstellungsjahr:
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Ein Sonderfall gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Diese Fristen sind bereits abgelaufen
Einige Umtauschfristen sind bereits vorbei. Wer zu einer dieser Gruppen gehört und seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte sich möglichst schnell darum kümmern:
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Frist bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Frist bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: Frist bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 bis 1998: Frist bis 19. Januar 2025
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Frist bis 19. Januar 2026
Wer unsicher ist, sollte nicht warten, sondern das Ausstellungsdatum prüfen oder direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Muss man beim Führerscheinumtausch erneut eine Prüfung machen?
Nein. Beim Führerscheinumtausch handelt es sich nur um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Wer bisher Auto oder Motorrad fahren durfte, darf das grundsätzlich auch nach dem Umtausch weiterhin.
Eine neue Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Auch eine ärztliche Untersuchung oder ein Gesundheitszeugnis ist beim normalen Umtausch nicht vorgesehen.
Das ist für viele Autofahrer wichtig, weil oft die Sorge besteht, dass der Umtausch mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. In der Regel geht es aber nur darum, ein neues, befristetes und fälschungssicheres Dokument zu erhalten.
Wo muss der Führerschein umgetauscht werden?
Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnsitz. Das kann je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich organisiert sein. In vielen Fällen ist eine vorherige Terminbuchung notwendig.
Gerade vor wichtigen Stichtagen kann es zu hoher Nachfrage kommen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht bis kurz vor Fristende zu warten. Wer frühzeitig einen Termin vereinbart, vermeidet Stress und mögliche Verzögerungen.
Viele Behörden stellen online Informationen bereit, welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Termin digital gebucht werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Führerscheinumtausch werden in der Regel einige Standardunterlagen benötigt. Dazu gehören:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto
- Gebühr von etwa 25 Euro
Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Diese wird bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragt und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde übermittelt.
Wer den Umtausch plant, sollte deshalb vorher prüfen, ob eine solche Abschrift notwendig ist. Das kann zusätzliche Zeit kosten.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig. Das Dokument muss nach 15 Jahren erneuert werden. Ähnlich wie beim Personalausweis oder Reisepass sollen dabei Foto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Wichtig ist auch hier: Die Fahrerlaubnis selbst läuft dadurch nicht automatisch ab. Erneuert wird nur das Dokument. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist beim normalen Dokumententausch nicht erforderlich.
Diese Befristung gilt bereits für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Was passiert bei verspätetem Umtausch?
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bundesregierung kann dafür ein Verwarnungsgeld von zehn Euro anfallen. In Einzelfällen können die Länder von einer Geldbuße absehen.
Trotzdem sollte man es nicht darauf ankommen lassen. Ein abgelaufenes Führerscheindokument kann bei Kontrollen unnötige Probleme verursachen. Gerade wer viel fährt, beruflich auf das Auto angewiesen ist oder häufig ins Ausland reist, sollte die Frist rechtzeitig beachten.
Hat der Führerscheinumtausch Auswirkungen auf Autofahrer im Alltag?
Für die meisten Autofahrer ändert sich durch den Umtausch im Alltag wenig. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, die Fahrzeugklasse bleibt erhalten und es ist keine neue Prüfung nötig. Trotzdem ist der Umtausch wichtig, weil das alte Dokument nach Ablauf der jeweiligen Frist nicht mehr gültig ist.
Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, sollte seine Unterlagen ohnehin regelmäßig prüfen. Dazu gehören nicht nur Führerschein und Fahrzeugpapiere, sondern auch Versicherung, TÜV und Wartungsnachweise.
Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es sinnvoll sein, gleichzeitig den allgemeinen Zustand des Autos zu prüfen. Wenn Reparaturen, Versicherungsbeiträge oder laufende Kosten immer stärker steigen, denken viele Autofahrer über einen Fahrzeugwechsel nach.
Wann sich ein Fahrzeugwechsel lohnen kann
Der Führerscheinumtausch selbst hat nichts mit dem eigenen Fahrzeugwert zu tun. Trotzdem nutzen viele Autofahrer solche Anlässe, um ihre Mobilität insgesamt zu überdenken. Passt das aktuelle Auto noch zum Alltag? Sind Verbrauch, Reparaturen und Versicherung noch angemessen? Oder wäre ein neueres, sparsameres oder zuverlässigeres Fahrzeug sinnvoller?
Besonders bei älteren Autos können sich hohe Werkstattkosten schnell summieren. Wenn der Wert des Fahrzeugs sinkt und gleichzeitig Reparaturen häufiger werden, kann ein Verkauf sinnvoll sein.
Ein professioneller Autoankauf kann dann eine unkomplizierte Möglichkeit sein, das alte Fahrzeug abzugeben. Bei Autohelden24 gilt: wir kaufen dein Auto schnell, fair und ohne unnötigen Aufwand. So können Autofahrer ihr bisheriges Fahrzeug verkaufen und sich in Ruhe nach einer passenden Alternative umsehen.
Was Autofahrer jetzt beachten sollten
Der Führerscheinumtausch betrifft viele Menschen in Deutschland. Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, sollte unbedingt prüfen, welche Frist gilt. Besonders wichtig ist der nächste Stichtag am 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004.
Der Umtausch ist kein neuer Führerschein im Sinne einer neuen Prüfung, sondern lediglich der Austausch des Dokuments. Benötigt werden meist Ausweis, aktueller Führerschein, biometrisches Foto und eine Gebühr.
Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Stress mit Terminen, mögliche Verzögerungen und ein Verwarnungsgeld bei verspätetem Umtausch.








































